Waffenrecht betrifft Jäger und Sportschützen – beim Messer aber auch Wanderer und Bushcrafter, und zwar schneller, als vielen bewusst ist. Diese Kategorie behandelt Erlaubnisse, den Unterschied zwischen Führen und Transportieren und die Frage, was am Gürtel mitgeführt werden darf. Die Beiträge nennen die Vorschrift, auf die sie sich stützen, und den Stand der Fassung. Waffenrecht ändert sich; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung, verbindlich Auskunft gibt die zuständige Waffenbehörde.
Jagdschein abgelaufen – was jetzt?
Mancher Jäger wird plötzlich vor Schreck kreidebleich, Jagdschein abgelaufen! Meistens stellt der Jäger dies fest, weil er etwa anlässlich einer Einladung zu einer Gesellschaftsjagd seine Unterlagen zur Hand genommen hat und festgestellt hat, dass sein […]
