Der Jagdschein nach § 15 BJagdG soll in Deutschland sicherstellen, dass nur ausreichend ausgebildete Jäger die Jagd ausüben. Durch eine qualitativ hochwertige Ausbildung in Kreisjägerschaften sowie bei privaten Jagdschulen und durch staatliche Prüfungen wird eine Mindestanforderung an Jagdscheininhaber definiert. Die Durchfallquote lag 2016 im Bundesschnitt bei 19 Prozent.

Es ist also nicht leicht, einen Jagdschein zu erhalten. Erste Voraussetzung ist das ablegen der Jägerprüfung. Das „Grüne Abitur“ ist die wichtigste Voraussetzung des Jagdaspiranten. Nach bestandener Jägerprüfung erhält man den Jägerbrief verliehen. Jetzt ist man erst wirklich ein Jäger, der einen Jagdschein beantragen kann.