Im August 2026 stand die Waldbrandgefahrenstufe in Nordrhein-Westfalen für nahezu die gesamte Landesfläche auf 4 von 5, und die Forstministerin bat öffentlich darum, den Wald zu meiden. Wer draußen unterwegs ist, hat diese Zahl schon oft gesehen – auf Schildern am Waldparkplatz, in Wetter-Apps, in Pressemeldungen. Was sie genau aussagt, wer sie festlegt und welche Folgen sie hat, wissen die wenigsten. Und einiges von dem, was allgemein darüber geglaubt wird, stimmt nicht.
Die Waldbrandgefahrenstufen auf einen Blick
- Was die Skala ist: Die Waldbrandgefahrenstufen bilden den Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes in fünf Stufen ab – Stufe 1 sehr geringe, Stufe 2 geringe, Stufe 3 mittlere, Stufe 4 hohe und Stufe 5 sehr hohe Gefahr.
- Wer sie berechnet: Die Waldbrandgefahrenstufen berechnet die agrarmeteorologische Abteilung des Deutschen Wetterdienstes, in der Regel täglich während der Waldbrandsaison von März bis Oktober.
- Was einfließt: In die Modelle gehen nach Angaben des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima NRW unter anderem relative Luftfeuchte, Niederschlagssummen und Windgeschwindigkeiten ein.
- Der häufigste Irrtum: Die Waldbrandgefahrenstufe ist für sich genommen kein Betretungsverbot. Verbindlich sind allein Sperrungen und Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden.
- Der zweite Irrtum: Offenes Feuer im Wald wird nicht erst ab Stufe 4 verboten – in Nordrhein-Westfalen ist es nach § 47 Landesforstgesetz ohnehin ganzjährig untersagt, unabhängig von jeder Gefahrenstufe.
- Wie oft hohe Stufen auftreten: In Nordrhein-Westfalen lagen im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 rund 21 Tage pro Jahr in den Stufen 4 und 5 – und 174 Tage in den Stufen 1 und 2.
- Was daraus folgt: Die Stufe beschreibt das Wetter, nicht den Wald. Eine geräumte Kalamitätsfläche brennt bei Stufe 3 leichter als ein geschlossener Buchenbestand bei Stufe 5.
Was die fünf Stufen bedeuten
Die Skala von 1 bis 5
Die Bezeichnungen sind bundesweit einheitlich und stammen vom Deutschen Wetterdienst: Stufe 1 steht für sehr geringe Gefahr, Stufe 2 für geringe, Stufe 3 für mittlere, Stufe 4 für hohe und Stufe 5 für sehr hohe Gefahr. Mehr Stufen gibt es nicht, und eine Stufe 0 existiert nicht.
Wichtig ist, was die Skala misst: Sie beschreibt die meteorologische Gefahrenlage, also wie leicht sich am jeweiligen Tag Vegetation entzünden und ein Feuer ausbreiten kann. Sie beschreibt nicht, wie viel brennbares Material an einer bestimmten Stelle liegt, und sie sagt nichts darüber, ob es an diesem Tag irgendwo tatsächlich brennt. Der Index ist eine Wetterauskunft, keine Brandvorhersage.

Wie der Index berechnet wird
Berechnet werden die Werte von der agrarmeteorologischen Abteilung des Deutschen Wetterdienstes, und zwar täglich während der Waldbrandsaison, die üblicherweise von März bis Oktober läuft. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen beschreibt die Grundlage so: Die tagesaktuellen Informationen werden vom DWD „nach verschiedenen Modellen, in die unter anderem Klimaparameter wie relative Luftfeuchte, Niederschlagssummen und Windgeschwindigkeiten eingehen, berechnet“.
Daraus folgt eine Eigenschaft, die man kennen sollte: Der Index reagiert träge auf Regen. Weil Niederschlagssummen über mehrere Tage eingehen, senkt ein einzelner kurzer Schauer die Stufe nicht zuverlässig – das Feinmaterial an der Oberfläche ist nach wenigen Stunden Sonne wieder durchgetrocknet, während die Statistik noch Regen zählt. Umgekehrt bleibt die Stufe nach einer langen Trockenphase hoch, auch wenn ein Tag mal kühler ausfällt.
Ich bin hier unsicher und würde es vor einer Weiterverwendung prüfen: Die genaue Modellbeschreibung des DWD ließ sich für diesen Beitrag nicht abrufen; die Dokumentationsseiten des DWD sind für automatisierte Abrufe gesperrt. Die obige Beschreibung der Eingangsgrößen stammt deshalb vom LANUK NRW, nicht aus der Primärdokumentation.
Was aus der Stufe rechtlich folgt – und was nicht
Die Stufe allein verbietet gar nichts
Das ist der Punkt, an dem die meisten Missverständnisse entstehen. Die Waldbrandgefahrenstufe ist eine Gefahreneinschätzung des Wetterdienstes. Sie ist keine Rechtsnorm, und sie schaltet für sich genommen kein Verbot scharf. Wer bei Stufe 5 im Wald spazieren geht, tut nichts Verbotenes – solange keine Behörde den betreffenden Wald gesperrt hat.
Umgekehrt gilt aber genauso: Vieles, was gern als „ab Stufe 4 verboten“ erzählt wird, ist längst unabhängig von jeder Stufe untersagt. In Nordrhein-Westfalen regelt das § 47 des Landesforstgesetzes unter der Überschrift „Waldgefährdung durch Feuer“. Die Stadt Köln fasst die Folgen für ihr Gebiet so zusammen: „Das Rauchen ist grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald verboten“, und gegrillt werden darf weder im Wald noch näher als 100 Meter zum Waldrand. Das Entzünden von offenem Feuer ist untersagt – ganzjährig, bei Stufe 1 genauso wie bei Stufe 5.
Wer sperrt – und was in anderen Bundesländern gilt
Verbindlich sind Sperrungen und Allgemeinverfügungen der zuständigen Behörden, also in aller Regel der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen. Diese können sich an der Gefahrenstufe orientieren, müssen es aber nicht, und sie gelten immer nur für das jeweils bezeichnete Gebiet.
Wie eng Stufe und Konsequenz verknüpft sind, entscheidet jedes Bundesland für sich. ThüringenForst etwa beschreibt für Thüringen eine gestaffelte Praxis: Bei den Stufen 1 und 2 bestehen keine Einschränkungen für Waldbesucher, ab Stufe 4 können öffentliche Grillplätze gesperrt werden, und bei Stufe 5 können besonders gefährdete Waldgebiete vollständig gesperrt werden. Das ist die thüringische Regelung und lässt sich nicht auf andere Länder übertragen. Wer wissen will, was im eigenen Revier gilt, schaut bei der Kreisverwaltung oder dem zuständigen Landesforstbetrieb nach – nicht in einer bundesweiten Faustregel.

Wie oft hohe Stufen wirklich vorkommen
21 Tage im Jahr – der Durchschnitt für Nordrhein-Westfalen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW hat die Werte für die Klimaperiode 1991 bis 2020 ausgewertet. Danach lagen in Nordrhein-Westfalen im Mittel 174 Tage pro Jahr in den Stufen 1 und 2 und 21 Tage pro Jahr in den Stufen 4 und 5. Im selben Zeitraum brannte es im Landesdurchschnitt bei rund 60 Waldbränden pro Jahr auf insgesamt etwa 17 Hektar jährlich.
Drei Wochen mit hoher oder sehr hoher Gefahr pro Jahr – das klingt überschaubar, und für die allermeisten Jahre ist es das auch. Genau deshalb ist die zweite Zahl die wichtigere.
Warum der Durchschnitt in die Irre führt
17 Hektar im Jahr, verteilt auf 60 Brände: Das sind im Schnitt weniger als 3.000 Quadratmeter je Feuer, also die Größe eines halben Fußballfelds. Im August 2026 verbrannten oder verschmorten im Hürtgenwald nach Angaben des NRW-Landwirtschaftsministeriums 300 bis 400 Hektar – in einem einzigen Ereignis rund das Zwanzigfache dessen, was in einem durchschnittlichen Jahr im ganzen Land zusammenkommt. Was dort gebrannt hat und warum die Fläche so schnell lief, haben wir in Waldbrand im Hürtgenwald: Warum ausgerechnet die Kahlschläge brannten auseinandergenommen.
Waldbrandstatistik verhält sich also wie Hochwasserstatistik: Der Mittelwert wird von wenigen Ereignissen bestimmt, die alles andere in den Schatten stellen. Für die eigene Planung heißt das, nicht auf den Durchschnitt zu schauen, sondern auf den Tag – und auf die Fläche, auf der man steht.
Zur Ursachenseite hält sich das LANUK kurz und nennt nur zwei Punkte: Durch Gewitter ausgelöste Waldbrände spielen eine untergeordnete Rolle, während Brände durch Fahrlässigkeit von Erholungssuchenden ins Gewicht fallen. Anders gesagt: Der weit überwiegende Teil dessen, was brennt, ist von Menschen angezündet worden – meist ohne Absicht.
Was die Stufe für die eigene Tour heißt

Die Stufe beschreibt das Wetter, nicht den Wald
Der Index gilt flächig für eine Region. Was auf den letzten fünfzig Metern unter den Schuhen liegt, weiß er nicht. Und genau da entscheidet sich, ob ein Funke etwas findet.
Kritisch sind offene Flächen mit viel Feinmaterial: geräumte Kalamitätsflächen, junge Kiefernkulturen, Heideflächen, Wegränder mit dürrem Gras, Schneisen. Deutlich unkritischer sind geschlossene Laubbestände mit feuchter Streu und Schatten. Ein Buchenhallenwald bei Stufe 5 ist ein anderes Risiko als eine Kahlschlagfläche bei Stufe 3. Wer die Stufe als einzigen Maßstab nimmt, schaut auf die falsche Größe.
„Bitte halten Sie sich in diesen Tagen nicht im Wald auf.“
Forstministerin Silke Gorißen, Wald und Holz NRW, August 2026
Vier Punkte, die unabhängig von der Stufe gelten
- Kein offenes Feuer. In Nordrhein-Westfalen ganzjährig untersagt, unabhängig von der Gefahrenstufe. Das gilt auch für den Hobo, den Spirituskocher unter Bäumen und das kleine Feuer auf dem Schotter.
- Nicht auf trockenem Gras parken. Katalysator und Auspuffanlage erreichen Temperaturen, bei denen dürres Gras zündet. Die Stadt Köln nennt das ausdrücklich als Risiko.
- Zufahrten freihalten. Wo Löschfahrzeuge nicht ins Gelände können, sind befestigte Wege die einzige Zufahrt. Vor Schranken und in Wegkurven zu parken kostet im Ernstfall Zeit, die niemand hat.
- Bei Rauch oder Feuer: 112. Mit möglichst genauer Ortsangabe – am besten über einen forstlichen Rettungspunkt, der der Leitstelle eine eindeutige Koordinate liefert.
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- Waldbrand im Hürtgenwald: Warum ausgerechnet die Kahlschläge brannten – wie ein einzelnes Feuer das Zwanzigfache des Landesdurchschnitts erreichte und was auf der Fläche vorher stand.
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- Forstliche Rettungspunkte – der Treffpunkt, den der Notruf braucht, wenn es doch brennt.
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- Deutschlands Wälder: Zahlen, Zustand und Betretungsrecht – der rechtliche Rahmen, in dem Sperrungen überhaupt greifen.
Häufige Fragen zu den Waldbrandgefahrenstufen
Quellen und weiterführende Links
- Deutscher Wetterdienst: Waldbrand-Gefahrenindex – tagesaktuelle Werte und die fünfstufige Legende.
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW: Waldbrandgefahr und Waldbrände – Eingangsgrößen des Index, Tage je Stufe und Waldbrandzahlen 1991–2020.
- ThüringenForst: Waldbrandgefahrenstufenkarte – Bezeichnung der Stufen und die thüringische Sperrpraxis.
- Landesbetrieb Wald und Holz NRW: Akute Waldbrand-Lage im Hürtgenwald – Gefahrenstufe im August 2026 und das Zitat der Ministerin.
- Stadt Köln: Wald- und Vegetationsbrandgefahr – Rauch-, Grill- und Feuerverbote auf Grundlage von § 47 Landesforstgesetz NRW.
- RECHT.NRW.DE: Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen (LFoG) – amtliche Fassung, § 47 „Waldgefährdung durch Feuer“.
Stand: 23. August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen zu Feuer, Rauchen und Betretungsrechten sind Landesrecht und können sich ändern; maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bekanntmachungen der zuständigen Behörden vor Ort.

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